Am Dienstag, den 09.04.2013, wurde vor dem Landgericht Berlin mal wieder ein Fall von Polizeigewalt verhandelt. Am 1. Mai 2011 hatten BeamtInnen einer Einsatzhundertschaft in der Nähe des Kottbusser Tors Dutzende Menschen durch Schläge, Tritte und den Einsatz von Pfefferspray verletzt. Ungewöhnlich war in diesem Fall jedoch, dass die Gewalt nicht DemonstrantInnen traf, sondern die eigenen KollegInnen, die in zivil im Einsatz waren.
Die taz und die sueddeutsche Zeitung berichten von dem Prozess: [taz] [sueddeutsche]
Wer die Problematik bei der juristischen Aufarbeitung von Polizeigewalt kennt, wird vom Ausgang des Verfahrens – einem Freispruch – nicht sonderlich überrascht sein. Hier zeigt, warum VertreterInnen der Polizei seit Jahren gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen auf die Barrikaden gehen: Obwohl unstrittig war, dass der Übergriff stattgefunden hatte, konnten den Angeklagten keine einzelne Tat zugeordnet werden. Geschützt durch einheitliche Kleidung, Helm und einem unerschütterlichen Korpsgeist können PolizistInnen auf Demonstrationen ungehindert prügeln. Auffällig ist auch, dass obwohl die BeamtInnen aus einer geschlossenen Gruppe agierten, nicht der Tatvorwurf einer gemeinschaftlichen Körperverletzung erhoben wurde.
Oberstaatsanwalt Knispel kommentierte das Verfahren mit dem Satz: „Dass Polizisten von Polizisten geschlagen werden, nimmt leider zu.“ Dass Polizeigewalt es auch immer mehr ZivilpolizistInnen trifft, liegt wohl kaum an Animositäten unter KollegInnen, sondern vielmehr daran, dass Polizeigewalt an sich zunimmt. Die Staatsanwaltschaften sollten vielleicht mit dem gleichen Elan ermitteln, wenn es mal nicht zufällig die eigenen Leute trifft.