Niemand hat die Absicht eine Gegenanzeige zu stellen

Die taz berichtet von einem Versuch der Hamburger Staatsanwaltschaft, den Aufdruck „ACAB“* generell als BeamtInnenbeleidigung zu werten.

„Vorsicht, Kopfschutz!“ auf taz.de

Vor Gericht folgte die Bestätigung, dass PolizistInnen eine so große Gruppe sind, dass sie nicht mehr als schützenswertes Kollektiv angesehen werden können, und demzufolge allgemeine Aussagen wie „Wenn Schweine fliegen könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschrauber mehr“, nicht als Beamtenbeleidigung anzusehen sind.

Bezeichnend an diesem Fall sind jedoch vielmehr die Umstände, unter denen die Anklage erhoben wurde:

Als er [der Beschuldigte] per Handy rechtswidriges Polizeihandeln filmte, fühlte sich eine fernab am Rande stehende Beamtin durch den Slogan beleidigt. Sie erstattete Anzeige, weil sie sich auch wie ein „dummes Mädchen behandelt gefühlt“ habe, als sie den Mann zur Rede stellte und er ihr sagte, das Kürzel hieße „Acht Cola, acht Bier“.

Hier sollte offensichtlich ein Grund gefunden werden, gegen einen unliebsamen Demonstranten vorzugehen, der nichts anderes tat, als rechtswidriges Verhalten der Polizei zu dokumentieren. Eine klassische Gegenanzeige, für die meistens allerdings der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte genutzt wird.

Auf Demonstrationen und anderen Aktionen ist es keine Seltenheit, dass PolizistInnen auf Konkurrenz zu den eigenen Kameras verschnupft bis aggressiv reagieren. Die eigene Sicht der Dinge soll schließlich auch die offizielle Sicht der Dinge sein und nicht von unabhängiger Dokumentation „gestört“ werden. Das Stellen von Gegenanzeigen ist ebenso geläufig – schließlich sind die Chancen, damit eine Verurteilung des Gegenübers zu erreichen und somit eine Legitimation des eigenen Verhaltens zu bekommen, Recht groß.

*Wir mögen die Verwendung dieser Parole nicht sonderlich und würden uns freuen, wenn diese in Zukunft durch andere Ausdrücke abgelöst werden würde.